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Allgemeine Geschäftsbedienungen

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Allgemeine Geschäftsbedienungen der Firma A & M Bremen - Alles Rund Um Haus Und Garten

1 Allgemeines

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen der Firma A & M – Bremen – Alles Rund Um Haus Und Garten. Mit der Auftragserstellung erkennt der Kunde die AGB’s an. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2 Leistungen

2.1 Vertragliches

Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde den Vertrag rechtsgültig gegengezeichnet hat. Vereinbarte Vertragsleistungen fangen mit Übergabe des Vertragsgegenstandes an und endet mit der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung. Wir behalten uns vor auch Mündliche vereinbarungen zu akzeptieren und entsprechend durchzuführen.

2.2 Preise

Sofern nichts anderes verinbart können unsere aktuellen Preise telefonisch vorab eingeholt werden. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt nach Vorlage einer verbindlichen Auftragsbestätigung.

2.3 Zahlungsbedingungen

Ab dem Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des gesamten Rechnungsbetrages fällig. Soweit keine Sondervereinbarung bestehen ist der verbleibende Restbetrag ohne jeglichen Abzug bei der Auftragsfertigstellung fällig. Der Rechnungsbetrag ist in Bar oder per Rechnung zu zahlen.

2.4 Lieferung

Bei der Auslieferung von Objekten im Umkreis wird eine Gebühr berechnet, die vorab geklärt wird. Die Transportkosten beinhalten nicht den Aufbau und Abbau, sowie das Tragen und Einsammeln von Gegenständen. Diese Leistungen werden gesondert berechnet.

2.5 Reklamation

Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung nach Auftragserstellung festgestellt beziehungsweise unmittelbar vor der Auftragserteilung noch nicht vorgelegen haben. Die Beschaffenheit und Güte ist vom Kunden zu dokumentieren und bei auftreten nach Auftragsdurchführung als neuer Mangel aufzuzeigen und entsprechend zu belegen bzw. dokumentarisch zu beweisen.

2.6 Haftung

1. Die zur Vertragserfüllung übergebenen Gegenstände sind bei normalen Konditionen zunächst nicht versichert. Für übergebene Objekte und Gegenstände ist der Auftragsnehmer verantwortlich. Wertvolle Gegenstände sind vor Vertragsbeginn vom Kunden als solche anzuzeigen. Bei Beschädigung oder Verlust werden die Kosten der Wiederbeschaffung entsprechend den bestimmungen im Vertrag abgegolten.

2. Werden für den Betrieb der erstellten Anlage aggressive Medien (Wasser, Luft etc.) verwendet und dadurch Schäden verursacht, so haftet der Auftragnehmer nicht, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, bei Auftragserteilung schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen.

3. Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte wasserführende Anlagen vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Gefahr von Frosteinbrüchen entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. Gegebenenfalls hat er den Auftragnehmer zu beauftragen, die Anlage gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung zu entleeren. Für Schäden an der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen durch den Auftraggeber haben, haftet der Auftragnehmer nicht.

4. Farbabweichungen geringen Ausmaßes gegenüber der Bestellung gelten als
vertragsgemäß. Das gleiche gilt bei geringfügigen farblichen
Abweichungen von zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen. Technische
Verbesserungen oder notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls
als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterungen darstellen.

2.7 Reinigung

Unsere Firma verpflichtet sich die vertraglich zu reinigenden Gegenstände oder Objekte sorgfältig zu behandeln und zu wie vereinbart zu säubern.

2.8 Stornierung

Ein erteilter Auftrag muss vom Kunden schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Fertigstellung storniert, fallen folgende Stornogebühren an:

25% des Auftragswertes bis 30 Tage vor Vertragsbeginn.

50% des Auftragswertes bis 14 Tage vor Vertragsbeginn.

75% des Auftragswertes bei Stornierungen bei weniger als 14 Tage vor Vertragsbeginn.

Bei kurzfristiger Absage kann die speziell zur Vertragserstellung beschaffenen Gegenstände oder Leistungen mit der Vorauszahlung verrechnet werden und geht damit in das Eigentum der Firma A & M – Bremen – Alles Rund Um Garten Und Haus über.

2.9 Veröffentlichung

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Vertragsbezogene Genstände stehen, zu Dokumentations und oder Marketingzwecken, Fotos oder Videoaufnahmen zu machen.

2.10 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig, lückenhaft, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen. Beide Parteien vereinbaren, dass anstelle der nichtigen, lückenhaften, unwirksamen und/oder undurchführbaren Formulierung eine Formulierung treten soll die einen möglichst ähnlichen Wortlaut, Charakter und Sinn hat. 

2.11 Sonstiges

Die Firma A & M – Bremen – Alles Rund Um Haus Und Garten verpflichtet sich die übergebenen Gegenstände oder Objekte nur bestimmungsgemäß lt. Vertragsbestimmung zu behandeln. Sie verpflichtet sich die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreiem Zustand vertragsgemäß damit umzugehen. Es werden spezielle Verpackungen oder Schutzmaßnahmen zu Transportzwecken entsprechend verwendet.

§

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